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Sie Mitglied bei der Forstbetriebsgemeinschaft Neustadt/Aisch-Uffenheim Wer kann Mitglied werden? Private Waldbesitzer – Kommunen – Körperschaften – Personen oder Firmen als fördernde Mitglieder Was kostet die Mitgliedschaft? Jahresmitgliedsbeiträge FBG Neustadt/Aisch Uffenheim:
Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft? Ein eingetragener Verein darf nur für seine Mitglieder tätig werden. Wir würden uns gerne auch für Sie einsetzen • beim Holzeinschlag und der Holzverwertung • bei der individuellen Beratung für Ihren Betrieb • durch Vermittlung von Waldpflanzen, Zaunmaterial, Waldversicherungen, etc. • durch Schulungen, Lehrfahrten, Vorträge, etc. Unser qualifiziertes Fachpersonal berät Sie kompetent und übernimmt die Planung, Organisation, Kontrolle und Abrechnung von forstlichen Projekten (auch kleine Einzelmaßnahmen) wie beispielsweise: • Auszeichnen von Beständen • Vermessung und Qualifizierung von Holz • Erstellung von Holzlisten • Holzverkaufsberatung und –abwicklung • Vermarktung von Wertholz (Submission) • Schadholzaufarbeitung Im Rahmen von individuell auf den Einzelbetrieb abgestimmten „Waldpflegeverträgen“ übernehmen wir auch Betriebsleitung und -ausführung für Ihren Waldbesitz Fordern Sie weitere Informationen an! Wir würden uns freuen, Sie bald als Mitglied bei der FBG Neustadt/A.-Uffenheim e.V. begrüßen zu dürfen. Füllen Sie einen Mitgliedsantrag aus und schicken ihn bitte vollständig ausgefüllt an die Geschäftsstelle oder faxen ihn an die 0 91 61 / 87 50 60. Bei Fragen zur Mitgliedschaft nutzen Sie unser Kontaktformular oder fragen Sie in unserer Geschäftsstelle nach. |
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Werbe-Atelier Reinhard Wendel
E-Mail: info@wendel-medien.de |
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